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News & Wissenswertes

zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

VBG – GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Hilfe im Schadensfall

Die größte Gefahr ist, keine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu machen! Um sich und seine Mitarbeiter in der Praxis zu schützen, muss man etwas tun. Beginnen kann man mit einem ergonomischen Bürostuhl und richtigem Schuhwerk beim Stallbesuch. Die VBG hat zum Thema Unfallgefahren mehrere Tools im Angebot. Mehr dazu auf www.vbg.de und www.certo-portal.de


VORSICHT MIT PUTZMITTELN
bei Katzen

Verätzungen sind jedes Jahr ein Thema beim Frühjahrsputz, ebenso bei der Reinigung des Katzenklos. In vielen Haushaltsreinigern sind Ammoniumderivate enthalten, die für Katzen hochtoxisch sind. Diese Putzmittel riechen zwar gut, sind aber mit Rückständen belastet, die an Fell und Pfoten von Katzen haften bleiben und nach dem Belecken der Pfoten zu Verätzungen der Schleimhäute führen können. Auch Maulhöhle, Speiseröhre und Verdauungstrakt werden angegriffen. Die Verätzungen sind extrem schmerzhaft und können nur symptomatisch behandelt werden. Problematisch ist, dass die Symptome immer wieder aufflammen, wenn das Putzmittel weiterverwendet wird. Daher bitte unbedingt die Putzmittel checken und am besten auf biologische Reiniger zurückgreifen.


PRODUKTDATENBANK
der EU-Tierarzneimittelverordnung

Die Europäische Arzneimittelagentur, die EMA, hat eine Produktdatenbank für Tierarzneimittel eingerichtet. Sie soll als Informationsquelle für alle in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Tierarzneimittel dienen, enthält Informationen über zugelassene Tierarzneimittel, registrierte homöopathische Tierarzneimittel sowie Tierarzneimittel, die durch Großhändler von einem EU-/EWR-Land in ein anderes gebracht werden. Mehr dazu auf www.medicinesinfo.eu/de


VERBANDSKASTEN
Neue Anforderungen

Nach den neuesten Anforderungen müssen die Verbandskästen nach Din 13157 „Kleiner Kasten“ und Din 13169 „Großer Kasten“ aufgestockt werden. Mit dem Hintergrund der Pandemie sind jetzt auch Masken mindestens vom Typ 1 (Din 14683) sowie Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut erforderlich. Auch die Pflasteranzahl wurde erhöht. KFZ-Verbandskästen nach Din 13164 müssen seit 2022 mit einer Übergangsfrist bis 2023 ebenfalls mit Masken ergänzt werden.
Mehr dazu auf www.dguv.de


REISE MIT DEM HUND
nach Großbritannien

Zu beachten sind hierbei die allgemeinen Einreisebestimmungen. Oft geht es nach England, Schottland, Wales und Nordirland. Hier gilt insbesondere:

  • Gültiger EU-Heimtierausweis
  • Mikro-Chip
  • Gültige Tollwutimpfung
  • Bandwurmbehandlung (nicht älter als 120 Stunden, dokumentiert im Haustierausweis)

Hunde müssen in Großbritannien oft draußen bleiben. Das ist bei uns nicht anders und vor Ladengeschäften zu lesen, in Großbritannien aber auch nicht selten bei Restaurants. Manchmal kann ein Aufenthalt im Garten- bzw. Außenbereich mit Hund möglich sein, jedoch nicht im Innenbereich. Es lohnt sich, vorher anzufragen, um nicht mit Hund vor verschlossenen Türen zu stehen. Ein Zutrittsverbot für Hunde gibt es seit jeher in allen Supermärkten und den meisten Lebensmittelgeschäften. In kleineren Läden kann das aber anders sein, sodass man nachfragen sollte. In den Malls und großen Kaufhäusern (z.B. Harrods in London, Buchanan Galleries in Glasgow) müssen Hunde ebenfalls draußen bleiben, wohingegen Selfridges (Oxford Street in London) einen Besuch mit Hund erlaubt.
Wanderungen und Erkundungen der Landschaften ist mit Hund generell ohne Leine erlaubt. Die Grundbesitzer setzen allerdings „gutes Benehmen und Gehorsam“ voraus.
Strandbesuche sind nur an hochfrequentierten Abschnitten mit Leine möglich, aber insbesondere während der Hochsaison finden sich doch Schilder mit der Aufschrift „No Pets“. An einsameren Stränden ist meistens das Laufen, Springen und Spielen mit dem Hund erlaubt.

Besuche eines Pubs mit Hund sind erlaubt, zum Teil sogar „erwünscht“, wie man auf der Website von Doggiepubs (www.doggiepubs.org.uk) nachlesen kann.
In Museen, Burgen, Schlössern und historischen Gärten sind Besuche mit Hund meist erlaubt, was wohl auf den Stolz der Engländer auf ihre Historie zurückzuführen ist. Eine kurze Anfrage zeugt von Respekt und Höflichkeit, worauf die Briten viel Wert legen.
Beim Einkauf im dörflichen Bereich gibt es keine eindeutigen Verbote, daher empfiehlt es sich, beim Personal nachzufragen, bevor man den Laden mit Hund betritt.
Reist man durch den Eurotunnel ein, dauert die Überfahrt nur ca. 35 Minuten. Der Autoreisezug durch den Tunnel kann online gebucht werden. Man verbringt dann die Überfahrt im Auto oder im Aufenthaltsbereich, wo auch Toilettennutzung möglich ist. Mit Hund muss in Calais zuvor noch die „Pet Control“ passiert werden, wobei der Chip ausgelesen und der Heimtierpass überprüft wird.
Reist man mit Fähre an, müssen alle Personen das Auto verlassen und sich auf dem Schiffsdeck aufhalten, während Hunde im Auto zu bleiben haben. Das könnte zum Problem werden, wenn der Hund nicht gerne allein im Auto ist.

Im Rahmen der Reisevorbereitungen sollten zurzeit auch die Corona-Einreiseregeln überprüft werden. Diese können auf www.auswaertiges-amt.de abgefragt werden.

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