Tierheilpraktiker/innen kennen die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere. Sie umsorgen, behandeln und heilen mit altbewährten, unschädlichen Methoden und Mitteln der Naturheilkunde.
Gesundheitsvorsorge und Therapie von Tieren stehen in Deutschland nicht unter Erlaubnisvorbehalt, sondern dürfen – unter Beachtung einschlägiger Gesetze und Verordnungen (z.B. Tierschutz-, Arzneimittelgesetz u.a.) – ohne wesentliche Einschränkungen im Freien Beruf ausgeübt werden.
Tierärztinnen und Tierärzte genießen gesetzliche Privilegien für die Anwendung verschreibungspflichtiger Mittel und für amtlich vorgesehene Prüfungs- und Überwachungsaufgaben. Tierheilpraktiker/innen haben – entsprechend der Vielgestaltigkeit der Patienten und persönlicher Präferenzen und Voraussetzungen – sehr unterschiedliche spezifische Einsatzgebiete:
Selbstverständlich sind auch tierliebe Menschen, die die Kenntnisse in anderen Berufsbildern oder in ihrem Hobby nutzen wollen, in der Ausbildung herzlich Willkommen.
Die Berufsbezeichnung "Tierheilpraktiker" existiert seit über 120 Jahren. Paracelsus hat in einem wichtigen Rechtsverfahren vor dem BVG die Rechtsgrundlagen zur Führung dieser Berufsbezeichnung gesichert und gemeinsam mit dem Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V. (VDT) anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsstandards eingeführt.
Informationen zur Tierheilpraktiker-Ausbildung an den Paracelsus Heilpraktikerschulen.
Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V.
Verbandsverwaltung
Kottgeiseringer Straße 5
82299 Türkenfeld