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News + Wissenswertes: Aktuelle Meldungen

zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

DAMIT DIE ERSTE HILFE NICHT ZUR LETZTEN HILFE WIRD

KOSTENÜBERNAHME DES BGW
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, sind Unternehmen verpflichtet, betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Zur Schulung dieser werden von der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zwei Kurse bezahlt, nämlich einerseits die Ausbildung und andererseits der alle zwei Jahre nötige Fortbildungskurs. Die Kosten für alle anderen Erste-Hilfe-Kurse werden nicht von der BGW übernommen. Alle Informationen dazu finden Sie auf http://www.bgw-online.de
Übrigens sind Tierheilpraktiker bei Praxisgründung zur BGW-Anmeldung verpflichtet. Beiträge fallen aber erst ab dem ersten Angestellten an.


ZERTIFIZIERUNG DURCH DEN VDT E.V.

WIE GEHT DAS?
Ganz einfach: Mitglied werden und nachweisen, wann und wo Sie Ihre Tierheilpraktiker- Ausbildung absolviert haben. Die Zertifizierung hilft Ihnen, Vertrauen bei Tierhaltern aufzubauen, denn so können THPs sichtbar nachweisen, dass sie eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Tierfreunde legen Wert auf hervorragend ausgebildete Tierheilpraktiker, denn nur bei denen fühlen sie sich gut betreut und aufgehoben. Der VDT gibt seinen Mitgliedern über ein verbandseigenes Verfahren die Möglichkeit zum Erwerb einer Zertifizierungsurkunde, die sie z. B. in der Praxis sichtbar aufhängen können.

Die VDT-Zertifizierung ist ein Qualitätssiegel, das aufgrund ausreichender Ausbildungs-, Praktikums-, Kenntnis- und Weiterbildungsnachweise erteilt wird. Die Urkunde bestätigt, dass sich der THP im Rahmen der ethischen Verpflichtungen unserer Berufsordnung bewegt und berechtigt ist zur Führung der Bezeichnung „Geprüfte/r Tierheilpraktiker/in (VDT)“.

Die Zertifizierung kann bei gravierenden Verstößen gegen o. g. Verpflichtungen wieder entzogen werden. Als Weiterbildungsnachweis dient für Mitglieder des Verbandes die Teilnahme an einem der jährlichen kostenfreien VDT-Kongresse.

FOLGENDE KOSTEN FALLEN AN

  1. Registrierung: kostenfrei
  2. Unterlagenprüfung hinsichtlich der Tierheilpraktiker-Ausbildung: kostenfrei
  3. Unterlagenprüfung hinsichtlich Praktika: kostenfrei
  4. Themenfestlegung Facharbeit, Prüfung und Bewertung: 77 €
  5. Teilnahme an der Multiple-Choice-Prüfung: 50 € plus Prüfungsaufsicht: 20 €
  6. Teilnahme an der praktischen Prüfung: 30 €

Der VDT verlangt nach Durchführung der Zertifizierung keine weiteren Gebühren und möchte auf diesem Wege vor dubiosen „Zertifikaten“ und „Qualitätssiegeln“ warnen, die von Institutionen mit hochtrabenden Namen angeboten werden, aber mit erheblichen Folge- und Erhaltungskosten verbunden sind.

DIESE ANFORDERUNGEN MÜSSEN ZUR ERLANGUNG DER ZERTIFIZIERUNG ERFÜLLT SEIN

  • Registrierung/Antragstellung zur Zertifizierung
  • Abgeschlossene Tierheilpraktiker-Ausbildung
  • Praktikum/Berufsausbildung/Berufstätigkeit
  • Facharbeit
  • Multiple-Choice-Prüfung beim VDT
  • Praktische/Mündliche Prüfung beim VDT

HAUSTIERE UND SCHWANGERSCHAFT

HYGIENE-REGELN, UM ÄNGSTE ZU NEHMEN
Oft werden wir von Tierhaltern gefragt, wie sie sich verhalten sollen, wenn sich „zweibeiniger“ Nachwuchs ankündigt, um Krankheitsübertragungen zu vermeiden.

Der wichtigste Aspekt sollte immer sein, die Gesundheit aller in einem Haus oder einer Wohnung lebenden Personen und Tiere aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Dafür ist die regelmäßige Kontrolle beim Tierheilpraktiker/ Tierarzt wichtig, denn gesunde Tiere können auch keine Krankheiten übertragen.

Leider kommt es auch vor, dass unsere Tiere von Parasiten befallen sind, die noch nicht bemerkt wurden. Das können bei Hunden und Katzen z. B. Band- oder Spulwürmer sein sowie Toxoplasmen, die Erreger der Toxoplasmose (grippeähnliche Symptome, die zu einer lebenslangen Immunität führen). Besitzt eine Frau bereits vor der Schwangerschaft genügend Antikörper, so ist auch das noch ungeborene Kind geschützt. Eine Katze nimmt den Erreger durch das Fressen von Mäusen und Vögeln auf, die durch den Kot wieder ausgeschieden werden. Daher sollten schwangere Frauen beim Entsorgen der „Hinterlassenschaften“ der vierbeinigen Lieblinge immer Einmalhandschuhe tragen.

Beim Umgang mit Pferden ist besonders auf den Abstand zu achten. Da Pferde Fluchttiere sind, reagieren sie auf veränderte Umstände oft unsicher und anders als erwartet. Sie „erfühlen“ die Veränderungen im Körper der Schwangeren und benehmen sich daher nicht immer routiniert. Es gibt Experten, die empfehlen, dass Schwangere einen „großen Bogen“ um Pferde machen sollen, was jedoch nicht immer begründet ist. Viele schwangere Reiterinnen kommen auch in dieser besonderen Situation sehr gut mit ihrem vierbeinigen Partner klar.

Beim Reinigen von Terrarien sollte ein extra nur dafür vorgesehener „Staubsauger“ benutzt werden, um eine Kontaminierung der restlichen Wohnung zu vermeiden. Da Reptilien wie Schildkröten, Leguane und Schlangen keine Kuscheltiere, sondern Wildtiere sind, sollten sie nicht in Räumen gehalten werden, in denen Nahrung verzehrt wird, empfiehlt der Tübinger Tierarzt Dr. Steidl (Quelle: www.merkur.de/leben/tiere).

Auch den Wasserwechsel im Aquarium sollten Schwangere nicht durchführen, da sie sich dabei mit dem Schwimmbadgranulom infizieren können. Dies geschieht, wenn sich an Händen oder Armen minimale Verletzungen befinden. Da diese oft mit den bloßen Augen nicht zu entdecken sind, sollte die Wartung des Aquariums immer einem Mitbewohner übertragen werden. Die Fische selbst sind als eher unproblematisch zu bewerten.

Bei Papageien und Wellensittichen kann es zur Übertragung von Salmonellen kommen, aber auch die Papageienkrankheit (mit grippeähnlichen Symptomen) kann ansteckend sein. Da diese Erkrankung über den Kot übertragen wird, sollten hier die Käfige nur mit Einmalhandschuhen und Mundschutz (Staubentwicklung) gereinigt werden.

Auch bei den kleinsten Mitbewohnern wie Hamstern, Mäusen oder Meerschweinchen gilt es, Übertragungen zu vermeiden. Diese werden über Speichel, Kot oder Urin übertragen. So z. B. eine spezielle Art der Hirnhautentzündung (LCM) oder Hautkrankheiten wie die Kryptokokkose. Daher sollte auch bei Kleintieren die Reinigung der Käfige von anderen Mitbewohnern erledigt werden.

GENERELL SOLLTEN SCHWANGERE BEACHTEN

  • Immer die Hände mit Seife waschen, wenn man ein Tier berührt hat
  • Vor jeder Mahlzeit die Hände gründlich waschen
  • Weder das Gesicht noch kleine Wunden am Körper ablecken lassen
  • Katzentoilette, Käfig oder Terrarium nur mit Mundschutz und Einmalhandschuhen reinigen