Skip to main content

News + Wissenswertes

Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

201701 News1Friedrich-Löffler-Institut berichtet:
DIE LUMPY-SKIN-KRANKHEIT KÖNNTE NACH EUROPA KOMMEN

Die Lumpy-skin-Krankheit (Syn. Dermatitis nodularis, Knötchenkrankheit der Rinder, engl. Lumpy Skin Disease – LSD) ist eine Viruskrankheit der Wiederkäuer, die mit knotigen Veränderungen der Haut und der Schleimhäute einhergeht. Die Erkrankung ist v.a. in Afrika endemisch. Seit 2012 breitet sich LSD bei Rindern vom Mittleren und Nahen Osten her stetig aus. Die Türkei meldete erste Fälle vor 5 Jahren, mittlerweile tritt die Tierseuche dort endemisch auf. Seit 2015 sind Fälle in Russland, Tschetschenien, Dagestan und Griechenland zu verzeichnen. Jetzt sind auch Bulgarien, Mazedonien, Serbien, Albanien, der Kosovo, Montenegro und Kasachstan betroffen. Mit einer weiteren Ausbreitung, auch in Richtung Nordwesten, ist zu rechnen.
Das LSD-Virus gehört zu den Capripoxviren. Nicht alle infizierten Tiere zeigen klassische Krankheitssymptome, zu denen knötchenartige Hautveränderungen, Läsionen der Schleimhäute und geschwollene Lymphknoten zählen. Als unspezifische Symptome können Fieber, Leistungsrückgang, Lahmheiten, Augen- und Nasenausfluss auftreten. Die Knötchen sind nicht immer offensichtlich, sodass bei Fieber und Verdacht auf LSD die Tiere unbedingt zusätzlich palpiert werden müssen.

Weitere Informationen auf www.openagrar.bmel-forschung.de/servlets/MCRFileNodeServlet/Document_derivate_00014452/Steckbrief-Lumpy-skin-disease-2016-08-01.pdf

Quelle: Friedrich-Löffler-Institut


201701 News2Für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ACHTUNG: MINDESTLOHN ERHÖHT!

Ab dem 1. Januar 2017 ist der Mindestbruttolohn auf 8,84 Euro je Zeitstunde festgesetzt worden. Grundlage ist die Mindestlohnanpassungsverordnung. Als Arbeitgeber müssen Sie den Lohn anpassen, und als Arbeitnehmer insbesondere bei Minijobs auf Nichtüberschreitung der 450€-Grenze achten.


201701 News3Reptilien
WUSSTEN SIE, DASS BARTAGAMEN 3 MONATE WINTERRUHE BRAUCHEN?

Während  der  Winterphase  sollte  das  Terrarium  dunkel  gehalten  und  den  Tieren kein Futter, aber stets frisches  Wasser angeboten werden. Die Tagestemperatur sollte bei 16 Grad Celsius  liegen.  Nach  3  Monaten  kann die Beleuchtung wieder  langsam  intensiviert  werden.  Die Tiere werden  aktiver  und freuen sich über Grünfutter,  später  auch  über  Lebendfutter  wie Mehlwürmer und Heimchen.


201701 News4Steuer
BETRIEBLICHE BILDUNG IST STEUERFREI

Fortbildungskosten sind nicht als Lohn zu versteuern, wenn die Fortbildungsmaßnahme ausschließlich der betrieblichen Verbesserung dient. So entschied das Finanzgericht Münster nach Klage eines Transportunternehmens. Der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer sei lediglich eine notwendige Begleiterscheinung (AZ.13K3218/13L 08/16).


Gefahr im Garten
SCHNECKENGRANULAT – TÖDLICHE FALLE FÜR WINTERVÖGEL

Das bunte, angefrorene Schneckengranulat kann im Garten neben dem winterlichen Vogelfutterhäuschen von den Vögeln auch am Boden gefressen und dadurch zur Lebensgefahr werden. Daher bitte entweder auf das Granulat verzichten oder in der Winterfütterungszeit von Ziervögeln im Garten den Boden säubern und Reste vom Schneckenkampf im Sommer entfernen.


201701 News5Ab 1. Juni 2017
KUTSCHENFÜHRERSCHEIN-PFLICHT

Kutschengespanne sind privat wie auch gewerblich häufig im Straßenverkehr unterwegs. Zur Unfallprophylaxe und zum Tierwohl ist ab 1. Juni 2017 ein Kutschenführerschein zum Fahren von Kutschengespannen Vorschrift. Eingeführt wird der Kutschenführerschein A für Privatpersonen und Schein B für gewerbliche Kutschenfahrer. Turnierkutscher, die ein FN-Abzeichen 5 und höher besitzen, können Schein A auf Antrag per Formblatt ausgehändigt bekommen. Weitere Informationen und Bedingungen finden Sie auf www.pferde-aktuell.de/kutschenführerschein.de

Fotos: © Countrypixel – Fotolia, BENNY TRAPP – Fotolia, by-studio – Fotolia, Pixelot – Fotolia, Wolfgang_Uphaus – Fotolia

< zurück