News + Wissenswertes
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
Friedrich-Löffler-Institut berichtet:
DIE LUMPY-SKIN-KRANKHEIT KÖNNTE NACH EUROPA KOMMEN
Die Lumpy-skin-Krankheit (Syn. Dermatitis nodularis, Knötchenkrankheit der Rinder, engl. Lumpy Skin Disease – LSD) ist eine Viruskrankheit der Wiederkäuer, die mit knotigen Veränderungen der Haut und der Schleimhäute einhergeht. Die Erkrankung ist v.a. in Afrika endemisch. Seit 2012 breitet sich LSD bei Rindern vom Mittleren und Nahen Osten her stetig aus. Die Türkei meldete erste Fälle vor 5 Jahren, mittlerweile tritt die Tierseuche dort endemisch auf. Seit 2015 sind Fälle in Russland, Tschetschenien, Dagestan und Griechenland zu verzeichnen. Jetzt sind auch Bulgarien, Mazedonien, Serbien, Albanien, der Kosovo, Montenegro und Kasachstan betroffen. Mit einer weiteren Ausbreitung, auch in Richtung Nordwesten, ist zu rechnen.
Das LSD-Virus gehört zu den Capripoxviren. Nicht alle infizierten Tiere zeigen klassische Krankheitssymptome, zu denen knötchenartige Hautveränderungen, Läsionen der Schleimhäute und geschwollene Lymphknoten zählen. Als unspezifische Symptome können Fieber, Leistungsrückgang, Lahmheiten, Augen- und Nasenausfluss auftreten. Die Knötchen sind nicht immer offensichtlich, sodass bei Fieber und Verdacht auf LSD die Tiere unbedingt zusätzlich palpiert werden müssen.
Weitere Informationen auf www.openagrar.bmel-forschung.de/servlets/MCRFileNodeServlet/Document_derivate_00014452/Steckbrief-Lumpy-skin-disease-2016-08-01.pdf
Quelle: Friedrich-Löffler-Institut
Für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ACHTUNG: MINDESTLOHN ERHÖHT!
Ab dem 1. Januar 2017 ist der Mindestbruttolohn auf 8,84 Euro je Zeitstunde festgesetzt worden. Grundlage ist die Mindestlohnanpassungsverordnung. Als Arbeitgeber müssen Sie den Lohn anpassen, und als Arbeitnehmer insbesondere bei Minijobs auf Nichtüberschreitung der 450€-Grenze achten.
Reptilien
WUSSTEN SIE, DASS BARTAGAMEN 3 MONATE WINTERRUHE BRAUCHEN?
Während der Winterphase sollte das Terrarium dunkel gehalten und den Tieren kein Futter, aber stets frisches Wasser angeboten werden. Die Tagestemperatur sollte bei 16 Grad Celsius liegen. Nach 3 Monaten kann die Beleuchtung wieder langsam intensiviert werden. Die Tiere werden aktiver und freuen sich über Grünfutter, später auch über Lebendfutter wie Mehlwürmer und Heimchen.
Steuer
BETRIEBLICHE BILDUNG IST STEUERFREI
Fortbildungskosten sind nicht als Lohn zu versteuern, wenn die Fortbildungsmaßnahme ausschließlich der betrieblichen Verbesserung dient. So entschied das Finanzgericht Münster nach Klage eines Transportunternehmens. Der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer sei lediglich eine notwendige Begleiterscheinung (AZ.13K3218/13L 08/16).
Gefahr im Garten
SCHNECKENGRANULAT – TÖDLICHE FALLE FÜR WINTERVÖGEL
Das bunte, angefrorene Schneckengranulat kann im Garten neben dem winterlichen Vogelfutterhäuschen von den Vögeln auch am Boden gefressen und dadurch zur Lebensgefahr werden. Daher bitte entweder auf das Granulat verzichten oder in der Winterfütterungszeit von Ziervögeln im Garten den Boden säubern und Reste vom Schneckenkampf im Sommer entfernen.
Ab 1. Juni 2017
KUTSCHENFÜHRERSCHEIN-PFLICHT
Kutschengespanne sind privat wie auch gewerblich häufig im Straßenverkehr unterwegs. Zur Unfallprophylaxe und zum Tierwohl ist ab 1. Juni 2017 ein Kutschenführerschein zum Fahren von Kutschengespannen Vorschrift. Eingeführt wird der Kutschenführerschein A für Privatpersonen und Schein B für gewerbliche Kutschenfahrer. Turnierkutscher, die ein FN-Abzeichen 5 und höher besitzen, können Schein A auf Antrag per Formblatt ausgehändigt bekommen. Weitere Informationen und Bedingungen finden Sie auf www.pferde-aktuell.de/kutschenführerschein.de
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