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News & Wissenswertes

zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

NEUE TIERÄRZTLICHE GEBÜHRENORDNUNG (GOT)
Seit November 2022

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt in einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung, was Tierärzte für ihre Leistungen berechnen können. Am 22. November 2022 trat eine neue GOT in Kraft, sodass ein Besuch beim Tierarzt nun deutlich teurer ist, da Honorare und Gebühren für eine Vielzahl von Leistungen angehoben wurden. Tierärzte sind verpflichtet, nach GOT abzurechnen, auch wenn dies für viele Tierhalter mit höheren Kosten verbunden ist. Für Tierheilpraktiker findet die GOT keine Verwendung, für uns stehen lediglich Empfehlungen und Leitlinien zur Verfügung, sodass wir unsere Leistungen sozial verträglich zum Wohle des Tieres abrechnen und dem Tierbesitzer auch bei der Frage, ob ein tierärztlicher Eingriff unumgänglich ist, zur Seite stehen können. Tierärztin Tina Hölscher von „Aktion Tier – Menschen für Tiere e.V.“ warnte entsprechend, sich die Kosten für einen Tierarztbesuch vor der Anschaffung eines Tieres vor Augen zu halten, da z.B. bereits die Erstversorgung einer jungen Katze mit Impfung, Kastration etc. nun bei etwa 350 Euro liegt.
Hilfreich könnte der Abschluss einer Tierkrankenversicherung sein, aber auch dabei sollten die monatlichen Kosten in die Kalkulation mit einfließen. In der Humanmedizin arbeiten Heilpraktiker im Rahmen einer Kostenübernahme bereits mit verschiedenen Krankenkassen zusammen, auch Tierheilpraktiker stehen mit Tierversicherungen in Kontakt.
Wer sicher gehen will, dass er sich ein Haustier leisten kann, kann sich vor Anschaffung des Tieres von einem Tierheilpraktiker kostengünstig beraten lassen, denn gerade bei der Anschaffung von Pferden können die Kosten schnell im Tausende Euro-Bereich liegen. Tierheilpraktiker in Ihrer Nähe finden Sie auf www.theralupa.de.


TIERSCHUTZFORSCHUNGSPREIS
Alternativmethoden statt Tierqualen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick, hat in Berlin den Tierschutzforschungspreis des BMEL verliehen. Dieser ist mit 25.000 Euro dotiert und ging an Wissenschaftler aus Hannover und Göttingen. Mit der Auszeichnung treibt das Bundesministerium seit vielen Jahren die Entwicklung und Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen voran.
Die diesjährigen Preisträger sind Leon Budde vom Institut für Mechatronische Systeme der Leibniz Universität Hannover und Dr. Tim Meyer vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Universität Göttingen. Ihnen ist es gelungen, ein Verfahren zur Herstellung von künstlichem menschlichem Herzmuskelgewebe (EHM) zu entwickeln. Es kann u.a. zur Erforschung von Erkrankungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems, z.B. Herzversagen oder Herzinfarkt, eingesetzt werden. So könnten künftig deutlich weniger Tiere im Rahmen von Tierversuchen in diesem Forschungsbereich erforderlich sein.


DIE VORSICHT FÄNGT AUF DEM PARKPLATZ-GEHWEG ZUR PRAXIS AN
Gefährdungsbeurteilung

Als Mitglied der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen wir uns immer wieder neu mit einer Gefährdungsbeurteilung im Praxisbetrieb für uns und unsere Kunden beschäftigen. Hilfreiche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung zu bestimmten Themen finden Sie auf www.bgw-online.de. Der BGW bietet hierzu auch einen Onlinekurs an, der sich an Unternehmer im Rahmen der alternativen, bedarfsorientierten Betreuung richtet.


EINTRAG IN DIE THERAPEUTEN-DATENBANK AUFFRISCHEN
www.theralupa.de

Als Mitglied im VDT können Sie Ihr Leistungsangebot als Tierheilpraktiker oder Tiertherapeut kostenfrei bei www.theralupa.de einstellen oder auch auffrischen. Wichtig ist, Schlüsselworte wie Tierernährung, Homöopathie, Manuelle Verfahren, Anschaffungsberatung bei Tieren, Tiertypenberatung etc. mit aufzugreifen, damit Sie schneller gefunden werden.


TIERARZNEIMITTEL
Abgabe, Anwendung, Versandhandel

Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln finden sich in den unmittelbar geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel sowie in Abschnitt 4 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Sie richten sich vor allem an Apotheken, Tierärzte und alle Tierhalter.
Tierarzneimittel werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt, nach denen sie freiverkäuflich oder apothekenpflichtig sind, also frei im Einzelhandel, nur in einer Apotheke oder in einer tierärztlichen Hausapotheke erworben werden können. Tierärzte verfügen als Ausnahme vom Apothekenmonopol über das tierärztliche Dispensierrecht und dürfen in diesem Rahmen Tierarzneimittel (in bestimmten Fällen auch Humanarzneimittel) an Tierhalter abgeben. Tierarzneimittel, die nur auf Grundlage einer tierärztlichen Verschreibung an Tierhalter abgegeben werden dürfen, sind stets apothekenpflichtig. Die Tierhalter dürfen damit apothekenpflichtige Tierarzneimittel nur von einer öffentlichen Apotheke oder aus der Hausapotheke des behandelnden Tierarztes beziehen.
Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel generell bei ihren Tieren nur dann anwenden, wenn die Tierarzneimittel vom behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind. Der Tierhalter muss den Behandlungsanweisungen des Tierarztes folgen. Dabei sind im Bedarfsfall bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die festgelegten Wartezeiten einzuhalten. Bei diesen Tieren dürfen nur zulässige pharmakologisch wirksame Stoffe angewendet werden. Bestimmte pharmakologisch wirksame Stoffe sind für die Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, verboten. Auch dürfen bestimmte Tierarzneimittel ausschließlich von Tierärzten genutzt werden. Die Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel durch den Tierhalter, die nicht aufgrund einer tierärztlichen Behandlungsanweisung erfolgt, darf nur nach den Vorgaben der Packungsbeilage erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMEL unter www.bmel.de.
An der VDT-Akademie Gut Rosenbraken halten wir zur Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel nach § 50 spezielle Vorbereitungsseminare ab, damit diese in THP-Praxen auf Verlangen des Kunden ebenfalls abgegeben werden können.


LAST BUT NOT LEAST
Seminargutschein rechtzeitig nutzen

Lösen Sie Ihren VDT-Seminargutschein 2022 an den Paracelsus Schulen noch bis zum 31.12.2022 ein! Sie können damit bis zum Ende des Jahres auch Termine buchen, die 2023 stattfinden. Geben Sie unter Bemerkungen einfach „VDT-Gutschein 2022 einsetzen“ an. Das gilt auch für Onlineseminare.


HUNDESTEUER FÜR DEN TIERSCHUTZ
Kostenexplosion

Am 22. November 2022 wurden die Tierarztgebühren um 22 Prozent angehoben. Deshalb wendet sich Franziskus-Tierheimleiter und „Hund Katze Maus“-Moderator Frank Weber nun mit einer Eilpetition an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Im Winter droht der Tierheim-Kollaps! Kostenexplosion für Energie. Inflation. Steigende Tierarztkosten um 22 Prozent – die Teuerwelle rollt auf Deutschlands Tierheime zu! Herr Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, sobald wir unsere Arbeit einstellen müssen, sehe ich schwarz für unsere Hunde, Katzen und anderen Tiere.”
Frank Weber fordert damit einen Rettungsschirm für Deutschlands Tierheime und andere Tierschutzorganisationen, der über die Hundesteuer finanziert werden soll: „Der Staat nimmt immer mehr Geld aus der Hundesteuer ein! 2020 waren es 380 Millionen Euro Hundesteuer, 47 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Wie passen die Not der Tierheime und Tierschutzvereine und dreistellige Millionenbeträge an Steuereinnahmen, die von Hundehaltern an den Staat gezahlt werden, zusammen?”
Die Petition wird von 52 Tierheimen und Tierschutzorganisationen aus ganz Deutschland unterstützt. Alle Erstunterzeichner und Tierheime finden Sie im Petitionstext auf www.innn.it/Tierheime, Videos von Frank Weber und seiner Kampagne auf den Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, Twitter) von innn.it.

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