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News & Wissenswertes

zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

EINREISE MIT HEIMTIEREN AUS DER UKRAINE
Vorübergehend erleichterte Bedingungen

Aufgrund des aktuellen Krieges in der Ukraine hat die Bundesregierung die Einreisebedingungen für Heimtiere aus der Ukraine vorübergehend erleichtert. Einreisende aus der Ukraine werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus ihres Tieres im Hinblick auf Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu lassen (Isolierung, Antikörper-Titer, Tollwutimpfung, Mikrochipping, Ausstellung eines Heimtierausweises). Personen, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt hatten, werden gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Es wird davon ausgegangen, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der Flüchtlingswelle gering ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und bei der Stiko Vet (www.fli.de).


TIERARZNEIMITTELRÜCKSTÄNDE IN LEBENSMITTELN
Verbraucherschutz

Lebensmittel, die von und aus Tieren gewonnen werden, dürfen kein Risiko für die Gesundheit von Verbrauchern darstellen. Wenn Lebensmittel liefernde Tiere mit Tierarzneimitteln behandelt werden, können Rückstände dieser Arzneimittel in die Lebensmittel gelangen.
Nicht nur Lebensmittel für den menschlichen Verzehr, auch fleischhaltige Futtermittel für Hunde und Katzen können betroffen sein.

Wirkstoffe bzw. Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere unterliegen daher in der EU strengen Regelungen. So müssen Tierarzneimittel, die bei Lebensmittel liefernden Tieren angewandt werden sollen, grundsätzlich zugelassen sein.
Im Rahmen von Zulassungsverfahren werden Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit überprüft. Nur bei positiver Nutzen-Risiko-Bewertung kann ein Tierarzneimittel zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist außerdem, dass vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die eingesetzt werden sollen, einer gesundheitlichen Risikobewertung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) unterzogen wurden. Dadurch kann die Unbedenklichkeit der Wirkstoffe abgeschätzt und ein Wert für Rückstandshöchstmengen festgelegt werden. Nach der Anwendung eines Tierarzneimittels darf der entsprechende Rückstandshöchstwert in von Tieren gewonnenen Lebensmitteln nicht überschritten werden. Hierfür ist ggf. eine Wartezeit einzuhalten. Das heißt, dass nach der letzten Verabreichung eines Tierarzneimittels an ein Tier bis zur Abgabe von Lebensmitteln von diesem ein bestimmter Zeitraum einzuhalten ist, um sicherzustellen, dass die Lebensmittel unbedenklich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert dazu auf seiner Website (www.bmel.de).


DAS AUSSETZEN VON SCHILDKRÖTEN IST EINE STRAFTAT
Verantwortung für seine Tiere nicht an die Natur abgeben

Wir empfinden sie als süß, die kleinen, flinken Wasserschildkröten, wenn wir sie im Wohnzimmer in einem Terrarium mit Wasserbecken halten. Bedacht werden sollte dabei, dass Wasserschildkröten schnell wachsen, das zunächst angeschaffte Becken bald nicht mehr ausreicht, und große Becken teuer sind. Oft werden die Schildis deshalb von ihren überforderten Besitzern in die freie Natur entlassen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass das für diese Tiere meist tödlich endet. Zudem ist das Aussetzen von Schildkröten in der Natur eine Straftat. Gelangen die Tiere in einen kleinen Gartenteich, können sie den Teich zerstören, da Fische, andere Teichbewohner und Wasserpflanzen willkommene Leckerbissen für Wasserschildkröten sind. Findet man eine Schildkröte, egal ob Wasser- oder Landschildkröte, in freier Natur, sollte man das nächste Tierheim, den Zoo oder eine Reptilienauffangstation benachrichtigen.


AUGEN AUF BEIM GERÄTEKAUF
Zulassung für Tiere notwendig

Im Bereich der Apparatemedizin ist wichtig, darauf zu achten, dass die Geräte nach dem Medizinproduktegesetz für Tiere/Veterinärmedizin angemeldet sind. Dazu erhalten die Geräte ein CE-Zeichen, das aussagt, dass das Gerät auf Sicherheit geprüft wurde. Ebenso ist auf die spezielle Zulassung für Tiere zu achten.


34. TIERHEILPRAKTIKER-KONGRESS DES VDT
Ein voller Erfolg

Es ist schön, zu erleben, dass es unter unseren tausenden bundesweiten Mitgliedern regelrechte „Kongress-Fans“ gibt. Natürlich können Online-Veranstaltungen keine Live-Veranstaltungen ersetzen, da freuen wir uns umso mehr über so viel positive Resonanz zum Fachwissen in den Vorträgen und Workshops, in denen auf konkrete Fallbeispiele und Behandlungskonzepte eingegangen wurde.
Themen rund um das Tier im E-Auto, Verhaltenstherapie bei Katzen, Akupunktur, nonverbale Kommunikation mit Tieren, Tapen, Zahngesundheit u.v.m. haben uns trotz schönstem Wetter an den PC gelockt. Alle Dozenten freuten sich über den Applaus an den Bildschirmen und den Dialog mit den Teilnehmern. Ein großes Dankeschön an die Referenten und Teilnehmer sowie diejenigen, die im Hintergrund mitgeholfen haben.

Die Aussteller waren dankbar über ihre 10-minütigen Produktpräsentationen und rundeten mit ihrem Kommentar „Besser als in der Fernsehwerbung, bei der schon 5 Minuten unbezahlbar sind“ das Lob zur Veranstaltung ab. Kein Wunder also, dass bereits jetzt alle mit Sehnsucht auf den 35. VDT Tierheilpraktiker-Kongress, der vom 21. – 23. Oktober 2022 in Würzburg stattfinden wird, warten. Wir freuen uns sehr darauf, die Teilnehmer hoffentlich im Rahmen einer Präsenz-Veranstaltung wiederzusehen. Das spannende Programm hierzu finden Sie in der nächsten Ausgabe unseres Magazins.

Fotos ©: yuliyatrukhan – Adobe, L. Balk. – Adobe, P. Hermes Furian – Adobe, Horst – Adobe