News + Wissenswertes
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
ARZNEIMITTELRECHT FÜR
NUTZTIERHALTER
Kernstück der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG, in Kraft seit 1.4.2014). ist das Antibiotika-Minimierungskonzept, welches den Verbrauch dieser Medikamente auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß verringern soll. Der Tierhalter hat strenge gesetzliche Vorschriften zu beachten. Nun gibt es ein Heft, das alle wichtigen Fragen zu diesem Thema beantwortet, von der Definition eines Arzneimittels über die Zulassungs- und Anwendungsvorschriften bis hin zu den Nachweispflichten des Tierhalters. Zudem spricht es die geltenden Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt an, zur Bevorratung und richtigen Lagerung im Betrieb. Bestellt werden kann die Broschüre ISBN 978-3-8308-1119-0 für 3 € unter der Nr. 1575 auf www.shop.aid.de
TIERSEUCHENKASSE
BITTE DER MELDEPFLICHT NACHKOMMEN
Am 30.12.2016 versendete die Tierseuchenkasse an all ihre bekannten Tierhalter – mit Ausnahme von Rinderhaltern – den Meldebogen für die Tierzahlmeldung 2017. Jeder Halter von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen ist verpflichtet, seinen Tierbestand online oder schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Auch Hausgeflügel muss gemeldet werden – ausgenommen sind Ziervögel. Der schnellste, bequemste und sicherste Weg ist die Online-Meldung über www. tierseuchenkasse.de möglich.
ANTI-DOPING- UND MEDIKAMENTENKONTROLL-REGELN
FAIRER SPORT
Die Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) sind Bestandteil der Leistungsprüfungsordnung (LPO) und schaffen national eine verbindliche Basis, um den Pferdesport als fairen Sport frei von Doping und der Anwendung verbotener Substanzen betreiben zu können. Auf der Dopingliste im Pferdesport steht z. B. Ingwer und ist mit 48 Stunden Karenzzeit deklariert. In vielen Ställen findet sich aber Ingwer als Futterzusatzmittel zum Wohlbefinden des Pferdes. Auch Kampfer, der in einigen Einreibemitteln, z. B. der sog. Pferdesalbe, zu finden ist, ist verboten. Eine Suchmaschine für derartige Substanzen und weitere Infos zum Thema finden Sie auf www.pferd-aktuell.de -> Fairer Sport
MIT VORSICHT ZU GENIESSEN
STREUOBSTWIESE ALS AUSLAUF FÜR PFERDE IM HERBST
Zu viel Obst kann Pferde krank machen! Zum Zeitpunkt der Ernte ist es empfehlenswert, entweder die Obstbaumwiese für Pferde zu sperren oder diese regelmäßig vom Fallobst zu befreien. Denn das süße Obst hat auch auf Pferde eine anziehende Wirkung. Die Aufnahme großer Mengen kann zu Durchfall oder Gärungskoliken führen. Bei Äpfeln und Birnen kommt es bei hastig fressenden Pferden nicht selten zur Schlundverstopfung. Bei Pflaumen besteht die Gefahr, dass die Pferde die Kerne schlucken, die sich dann im Verdauungstrakt festsetzen können. Gefährlich wird es, wenn der Weidegang witterungsbedingt unterbrochen wurde und sich zwischenzeitlich eine große Menge an herumliegendem Obst angesammelt hat. Auch setzen sich Bienen und Wespen gerne auf Fallobst, sodass Pferde beim Fressen ins Maul oder in den Hals gestochen und allergische Reaktionen ausgelöst werden können. Ein unkontrollierter Zugang zu Fallobst sollte vermieden werden. Wer Fallobst verfüttert, sollte die Tiere mit kleinen Mengen daran gewöhnen und die schadhaften bzw. fauligen Stellen an den Früchten entfernen. Achten Sie darauf, dass die Bäume hoch genug gewachsen sind, sodass die Pferde nicht selbst mit der Apfelernte beginnen können.
Weiteres zum Thema auf www.ble.de -> Streuobstwiese
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