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News + Wissenswertes

Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

THP 2 18 final Page50 Image3KONKRETISIERUNG FÜR TIERHEILPRAKTIKER NOTWENDIG
NEUE DATENSCHUTZ-REGELUNG

Ab 25. Mai 2018 regelt die neue Datenschutzverordnung, was es für Sie als Tierheilpraktiker zu beachten gilt. Das Regelwerk lässt jedoch nicht klar erkennen, was dabei von Bedeutung ist. Zudem wird im Internet die Angst geschürt, dass es unter Umständen zu hohen Bußgeldstrafen kommen kann, wenn sich nicht an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in dem Zusammenhang an das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSGN) gehalten wird. Gemeinsam mit den Verbänden VUH und VFP wollen wir den Sachverhalt klären und Ihnen dann klare Formulierungsvorschläge für Datenschutzerklärungen, die wir durch unsere Anwälte ausarbeiten lassen, zur Verfügung stellen. 

  • Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich bewusst machen und dokumentieren, welche personenbezogenen Daten Sie in Ihrer Praxis verarbeiten und ein sog. Verarbeitungsverzeichnis erstellen. 
  • Auch wer Zugriff auf diese Daten hat, an wen die Daten ggf. weitergegeben werden und welche Datensicherheitsmaßnahmen Sie ergreifen, soll dokumentiert werden. 
  • Sinnvoll ist, dass der Patient eine Einwilligungserklärung unterschreibt, die für die „normale Behandlung“ nicht benötigt wird. 
  • Außerdem wurde das Auskunftsrecht verstärkt: Wenn Ihr Patient es wünscht, müssen Sie ihm alle Informationen mitteilen, die Sie über ihn gespeichert haben. 
  • Ein „Merkblatt zur Datenerhebung“ für Ihre Patienten ist ab Mai 2018 zu empfehlen. 
  • Schließlich sollten Sie auch Ihre Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite anpassen und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ergreifen.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf: www.goo.gl/c1Efqh


THP 2 18 final Page50 Image2KATZENHALTUNG & RECHTE
KEINE GERUCHSBELÄSTIGUNG DURCH KATZEN

Katzen müssen in reinen Wohngebieten so untergebracht sein, dass keine „Duftwolken“ zum Nachbarn dringen können. Da aber zwei Katzen im Garten als ortsüblich anzusehen sind, darf der Halter zwei Katzen gleichzeitig Auslauf gewähren. Auch der Nachbar muss die ortsübliche Zahl von zwei Katzen auf seinem Grundstück dulden, solange keine unzumutbaren Schäden entstehen. Zu dulden sind Scharrspuren im Garten, ein paar Pfotenabdrücke auf der Terrasse, gelegentliches Ablegen von toten Mäusen oder Vögeln vor der Tür. So eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe.


THP 2 18 final Page50 Image1INFEKTIONEN VON TIER ZU MENSCH UND VON MENSCH ZU TIER THP 2 18 final Page51 Image5
NATIONALE FORSCHUNGSPLATTFORM FÜR ZOONOSEN


THP 2 18 final Page51 Image4Die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Informations- und Servicenetzwerk für alle in Deutschland aktiven Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Zoonosenforschung. Acht Jahre nach ihrer Gründung vereint die Zoonosenplattform ca. 800 Mitglieder unter ihrem Dach. Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen oder auch vom Menschen auf ein Tier übertragen werden können. Zu ihnen gehören die ältesten bekannten Krankheiten wie Tollwut, Pest und Tuberkulose, zahlreiche lebensmittelübertragene Krankheiten, auch Krankheiten, die von sog. Vektoren (Stechmücken, Zecken, Flöhe etc.) übertragen werden, ebenso wie neue Krankheiten (z.B. SARS oder BSE). Zoonosen können durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Prionen ausgelöst werden und halten sich nicht an Landesgrenzen.
Die Erforschung von Zoonosen dient der schnelleren Erkennung, Heilung und Bekämpfung dieser Krankheiten, was ein wichtiges Kriterium zur Gesunderhaltung von Mensch und Tier darstellt. Dies ist ein wesentlicher Baustein des „One Health“-Ansatzes, der die EINE GESUNDHEIT von Mensch, Tier und Umwelt betont. Bei der Erforschung von Zoonosen ist es essenziell, dass Human- und Tiermediziner eng zusammenarbeiten und ihr fachspezifisches Wissen einbringen. Die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen unterstützt diesen fachlichen Austausch. www.zoonosen.net/Überuns


THP 2 18 final Page51 Image3HALTER HAFTET
NACHBARS LEBENDFUTTER FÜR DIE KATZ

 

Der Katzenhalter haftet für Fische, die seine Katze aus einem Gartenteich gefangen hat, ebenso, als hätte er die Fische selbst geangelt. Sofern nachgewiesen werden kann, dass eine bestimmte Katze die Fische gefangen hat, muss der Halter den entstandenen Schaden bezahlen. Das kann bei einem wertvollen Zuchtkoi ganz schön teuer werden!
AG Bonn – Az. 11 C 463/84, LG Augsburg – Az. 4 S 2099/84, OLG Celle Az. U 64/85


THP 2 18 final Page51 Image2GENERATION Y
TIERWOHL – WAS HAT DAS MIT MIR ZU TUN?

So manch einer der sog. Generation Y kennt die Milch nur in der Verpackung aus dem Supermarktregal. Ach ja, die Kuh ist lila und produziert Schokolade ... Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat dazu nun eine kostenfreie Broschüre für den aktiven Unterricht herausgegeben. Damit haben auch Sie als Tierheilpraktiker eine interessante Möglichkeit, die Zeit im Wartezimmer für die Patientenbesitzer und Familien mit ein wenig Bildung zu gestalten. Die Broschüre zum Download finden Sie auf www.shop.aid.de -> Tierwohl

Fotos: © Alexander Limbach – Fotolia, Shutterstock, Andrea - stock.adobe.com, CrazyCloud - stock.adobe.com, master24 - stock.adobe.com

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