News + Wissenswertes
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
AKTUALISIERT – DIE ERSTE
BROSCHÜRE „PRÄVENTION VON NADELSTICH-VERLETZUNGEN“
In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) sind jetzt die Vorschriften zur Prävention von Nadelstichverletzungen noch klarer gefasst worden. Die aktuelle Version ist bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als Broschüre erhältlich.
Zu finden auf bgw-online.de -> TRBA 250
AKTUALISIERT – DIE ZWEITE
BROSCHÜRE „ANZEIGEPFLICHTIGE TIERSEUCHEN“
Ob Afrikanische Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche – nur eine schnelle Erkennung von Tierseuchen kann ihre Verbreitung verhindern und zur erfolgreichen Bekämpfung beitragen. Deshalb besteht die gesetzliche Pflicht zur Anzeige gefährlicher Tierkrankheiten. Diese Broschüre informiert Tierhalter, welche Seuchen bereits bei Befallsverdacht der zuständigen Behörde mitgeteilt werden müssen. Ursachen, Infektionswegewege, Merkmale und Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen werden beschrieben. Fotos zeigen die Krankheitssymptome. Die alphabetische Gliederung des Heftes ermöglicht ein schnelles Auffinden der Krankheitsbeschreibungen.
ISBN 978-3-8308-1246-3
AKTUALISIERT – DIE DRITTE
BROSCHÜRE „MELDEPFLICHTIGE TIERKRANKHEITEN“
Das Tierseuchenrecht sieht für diverse Krankheiten eine Meldepflicht für Tierärzte und Leiter von Veterinäruntersuchungsämtern vor. Behörden können die Verbreitung dieser Krankheiten auf diese Weise verfolgen. Diese Broschüre stellt alle meldepflichtigen Tierkrankheiten vor, einschließlich ihrer Ursachen, Symptome, Infektionswege und Möglichkeiten der Bekämpfung. Zahlreiche Fotos veranschaulichen charakteristische Krankheitssymptome und erlauben eine erste Diagnose bei Verdacht. In der Neuauflage sind eine Reihe von Erkrankungen aktualisiert. Außerdem wird das Tiergesundheitsgesetz berücksichtigt: Dieses hat das Tierseuchengesetz abgelöst und enthält eine Reihe weiterer Regelungen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von Tierseuchen.
ISBN 978-3-8308-1215-9
WARNUNG
DIE SCHWEINEPEST RÜCKT IMMER NÄHER!
Tiermediziner und Seuchenexperten warnen seit langem vor der Katastrophe. Die bisher in Osteuropa wütende Afrikanische Schweinepest hat eine Distanz von Tausenden Kilometern durchquert und ist in der südbelgischen Gemeinde Étalle, im Länderdreieck zu Frankreich und Luxemburg, diagnostiziert worden. Nur 60 Kilometer von Deutschland entfernt! Wir erinnern uns noch genau an die letzten Schweinepestausbrüche in Deutschland im Jahre 2006. Einziger Ausweg sind Massentötungen der betroffenen Bestände und Sperrgebiete.
Regeln auf: gesetze-im-internet. de/schwpestv_1988 und bmel.de -> Schweinepest
DON‘T DO IT!
KATZEN AM NACKEN PACKEN
Klingt bedrohlich … ist es auch! Als Katzenbaby mag das noch o.k. sein, wenn die Mami das macht. Bei erwachsenen Katzen kann dieser Griff jedoch zu Schäden am Bindegewebe oder in der Muskulatur führen. Darüber hinaus würde ein Angreifer, z.B. ein Greifvogel, eine Katze auch am Nackenfell packen. Somit kann dieser Griff bei der Katze große Angst und Stress auslösen. Die Organisation Cat care setzt sich für eine nackengrifffreie Behandlung von Katzen ein. Das sollte eigentlich auch für Kaninchen, Hasen und andere Tiere gelten. Auf icatcare.org/ scruffing kann sich jeder Katzentherapeut zu einer Behandlung ohne Nackengriff bekennen. Auch gibt es dort weitere Infos, Postervorlagen und Tipps.
FREIVERKÄUFLICH VS. APOTHEKENPFLICHTIG VS. VERSCHREIBUNGSPFLICHTIG
RICHTIG UMGEHEN MIT TIERARZNEIMITTELN
Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln werden durch viele Gesetze und Verordnungen geregelt. Das zentrale Gesetz ist das Arzneimittelgesetz, das sowohl für den human- als auch für den veterinärmedizinischen Bereich gilt.
Beim Medikamenteneinsatz bei Nutztieren sollen Resistenzentwicklungen und Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern vermieden werden. Die Vorschriften für den Einsatz von Medikamenten bei Tieren sind sehr umfangreich und werden häufig überarbeitet. Da ist es für Tierhalterinnen und Tierhalter nicht immer leicht, den Überblick zu behalten.
Was bedeutet „freiverkäuflich“, „apothekenpflichtig“, „verschreibungspflichtig“?
Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen Halter bei ihrem Tier anwenden, ohne einen Tierarzt hinzuziehen zu müssen. Sie sind – außer beim Tierarzt oder in der Apotheke – in Drogerien oder im Tierfachhandel zu bekommen. Viele Arzneimittel aus pflanzlichen Wirkstoffen sind freiverkäuflich. Desinfektions- und Pflegemittel zur äußeren Anwendung sind keine Arzneimittel und ebenfalls freiverkäuflich. Bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist die Abgabe nur über Apotheken erlaubt, verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur vom Tierarzt verordnen werden. Für die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel auf Verlangen des Kunden in der Tierheilpraktiker-Praxis muss der THP den Sachkundenachweis nach § 50 AMG bei der IHK ablegen. Vorbereitungen und Lehrgänge finden Sie im Programm der Paracelsus Schulen oder an der VDT-Akademie Gut Rosenbraken.
Weitere Infos zum Thema auf praxis-agrar.de -> tierarzneimittel
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