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News + Wissenswertes

Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg, Präsidentin des VDT

201606 News1Tierschutz- und Infektionsgesetz
BLUTABNAHME UND DIAGNOSEVERFAHREN

Die Rechtslage der Blutentnahme von Tierhaltern und Tierheilpraktikern ist nicht gesetzlich geregelt. Hier ist das Tierschutz- und Infektionsgesetz eine wichtige Grundlage. Vor jedem Eingriff muss abgewogen werden, ob dieser vonnöten ist und dem Tier kein zusätzliches Leid zuführt. Man sollte sich in Theorie und Praxis einwandfrei auskennen, bevor man Blutentnahme und Injektionstechniken anwendet. Praktika oder Seminare in Tierheilpraktiker-Schulen sollten daher fleißig absolviert werden. Zum Üben gibt es diverse Tier-Simulatoren.

AUSZUG EINER BLUTENTNAHME 

  • Blutentnahme-Material bereitlegen 
  • Tier ankommen lassen, evtl. warten, bis es sich etwas beruhigt hat 
  • Pferd aus der Box holen bzw. Kleintiere vom Besitzer in den Arm nehmen lassen 
  • Tier sicher fixieren (Eigenschutz) 
  • Hände waschen und desinfizieren 
  • Einstichstelle suchen und Vene prüfen 
  • Bei Bedarf rasieren 
  • Reinigen und desinfizieren der Einstichstelle 
  • Vene stauen 
  • Schräg einstechen 
  • Zügig, um Schmerzen zu verhindern 
  • Stauung aufheben 
  • Nadel herausziehen 
  • Schnell mit sterilem Tupfer auf Einstichstelle Druck ausüben, bis die Blutung stoppt 
  • Desinfizieren 
  • Pflaster bzw. bei Bedarf leichter Verband 
  • Hände waschen und desinfizieren 
  • Blutprobe sofort beschriften mit Datum, Name etc.

Bei Applikationen von Arzneimitteln sind die Hinweise und Zulassungen strengstens zu beachten. Steht s.c. (subcutan) drauf, ist es nur subcutan zu applizieren. Die meisten zugelassenen homöopathischen Arzneimittel-Injektionen für Tiere sind s.c. 

  • i. c. = intracutan – wird in der Neuraltherapie verwendet 
  • i. m. = intramuskulär – diese Mittel kommen in der Tierheilpraxis höchst selten vor

In jedem Falle gilt: Alle Vorsichtsmaßnahmen und Desinfektionswege müssen strengstens eingehalten werden. Benützte Spritzen, Kanülen etc. gehören in dafür vorgesehene Abfallboxen und müssen fachgerecht entsorgt werden!
Diagnose und Therapie müssen zum Wohle des Tieres immer mit einem Therapeuten, einem Tierarzt oder einem ausgebildeten und geprüften Tierheilpraktiker, durchgeführt werden.


201606 News2H5N8
TIERSEUCHENKASSE UND VOGELGRIPPE

Pünktlich zu Weihnachten ist sie wieder da: die Vogelgrippe. Man könnte denken, es sei ein Schlachtschutzmechanismus freilebender Wildgänse, oder gab es das schon immer? Oder gehört das zur modernen Zeit der Diagnostik? In manchen Regionen gilt jetzt Aufstallungspflicht. Kaum dass die Tiere ihre Schnäbel mal in die Luft halten durften, heißt es jetzt wieder „Ab in den Stall“ oder zumindest in ein abgedecktes Gehege. Das gilt auch für Ziergeflügel und Hobbyhühner.

Zu beachten ist, dass die Meldung der Vogelgrippe der entsprechenden Tierseuchenkasse Pflicht ist! Die Tierseuchenkasse zahlt bei 

  • Tierverlusten durch bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen und 
  • Tierverlusten, die im Rahmen von behördlich angeordneten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung entstehen.

Bei beitragspflichtigen Tierarten – das sind v.a. Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner – wird aber nicht nur gezahlt, sondern auch gefordert. Sollte ein Tier nicht gemeldet sein und der Herd der Seuche von einem bestimmten Tier ausgehen, kann es zu Regressansprüchen gegenüber dem Tierhalter kommen.
Weitere Informationen und Meldemöglichkeiten auf www.tierseuchenkasse.de


201606 News3Neue Online-Handlungshilfen
20 JAHRE ARBEITSSCHUTZGESETZ

Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland ist seit 1996 gültig und für jeden Arbeitgeber Pflicht.
Eine zentrale Neuerung der Berufsgenossenschaften ist die Gefährdungsbeurteilung online. Mit den Online-Handlungshilfen der BGW können Gefährdungen im Betrieb ermittelt, Schutzmaßnahmen festgelegt und die Dokumentation gesichert werden.
www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-online


201606 News4Existenzgründung
PRAXIS IM EIGENEN HAUS

Zu beachten ist dabei, dass dazu vorerst ein Nutzungsänderungsantrag beim zuständigen Bauamt eingereicht werden muss. Dort wird geprüft, ob der Wohnraum zu gewerblichen Zwecken genutzt werden darf. Unter anderem kann ein wichtiger Faktor die Parkplatzsituation sein. Handelt es sich z.B. um ein Reihenmittelhaus ohne Stellplätze in einen reinem Wohngebiet mit Räumen in der ersten Etage ohne zusätzlichen Notausgang bzw. Fluchtweg, ist die Aussicht auf Erfolg sehr gering.


201606 News5Pferde auf Reisen
FIT FÜR DEN TRANSPORT?

Pferde dürfen nur verreisen, wenn sie stabil untergebracht sind. (Ausnahme ist der Transport bei akuter Erkrankung in die Pferdeklinik)
Auf der Webseite von der Ferderation of Veterinarians of Europe wurden in diesem Jahr auf Englisch hilfreiche Richtlinien veröffentlicht. Dort findet man eine Checkliste und eine Kurzanleitung, um die Vitalparameter der Equiden zu erfassen und ernstzunehmende Probleme zu erkennen.
www.fve.org

Fotos: © Fotolia, Jrgen Flchle – Fotolia, momius – Fotolia, momius – Fotolia, J.M. – Fotolia

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