News + Wissenswertes
VORSICHT VOR GIFTIGEM JAKOBSKREUZKRAUT
ALLE JAHRE WIEDER
Leider landet das giftige Jakobskreuzkraut immer wieder auf dem Futterplan der Pferde, mit verheerenden Folgen. Die Giftigkeit des Krautes beruht auf der Wirkung von Pyrrolizidin-Alkaloiden, die zu Lebervergiftungen und chronischen Krankheitsprozessen führen. Die Pflanze ist sowohl im frischen Zustand giftig als auch nach Heu- und Silagebereitung. Jegliche Verfütterung sollte vermieden werden. Ein Merkblatt zur Bekämpfung finden Sie auf www.ml.niedersachsen.de.
GEHÖREN IN DEN MÜLL!
PLASTIK-HUNDEKOTBEUTEL
Achtlos in die Natur geworfen, verrotten die Hundekotbeutel aus Plastik nicht und müssen mühsam von Naturschützern eingesammelt werden! 20 Prozent der Tüten werden an Zäune gebunden, in Hecken geschmissen oder landen im Meer. Daher unser Appell: Nach dem Hundegeschäft den Kot bitte in den Beutel, und diesen in die entsprechenden Mülleimer. Vielen Dank!
GEFAHREN DURCH ELEKTROMOBILITÄT
BITTE LAUTER!
Während generell weniger Lärm gefragt ist, spricht man bei der Elektromobilität von der „leisen Gefahr“. Gerade Tiere folgen beim Überqueren der Straße dem Gehör, und Reiter werden beim Ausritt von wie aus dem Nichts auftauchenden Fahrzeugen, sei es E-Roller oder Auto, erschreckt, mit möglicherweise fatalen Folgen. Ab dem 01. Juli müssen deshalb neue E- und Hybrid-Autos ein Akustiksignal abgeben. Ein Dauerschallzeichen muss eindeutig auf das Herannahen eines Fahrzeugs hinweisen und dem Geräusch eines Verbrennungsmotors entsprechen.
Quelle: ADAC
ENTSPANNUNGS-APP
BURNOUT BEI TIEREN
Oft übertragen sich Stresssymptome wie Unruhe, Gereiztheit, Aggression etc. vom Besitzer auf das Tier. Eine neue App kann über den Besitzer auf das Tier wirken. Sie heißt „Stress-Mentor“, ist kostenfrei und wurde von Dr. Corinna Faust und anderen Forschern an der TU Kaiserslautern entwickelt. Es gibt Entspannungs- und Bewegungsübungen bis hin zum Genusstraining. Die Dauer variiert zwischen 5 und 45 Minuten.
Für Android-Geräte zu finden bei Google Play oder im Amazon Store.
ANZEIGEPFLICHT
TIERSEUCHENKASSE
Die Haltung von Nutztieren muss der örtlich zuständigen Tierseuchenkasse angezeigt werden. Dies gilt für Rinder, сSchweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Gehegewild, Kameliden, andere Klauentiere, сFische in Aquakulturbetrieben und Bienen. Bei der Haltung von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel (außer Tauben) besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse. Besitzer haben innerhalb von zwei Wochen nach dem 03. Januar der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ihren Namen, ihre Anschrift sowie die Art und Zahl der bei ihnen am Stichtag gehaltenen Tiere anzugeben.
Bei Bestandsgründung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Bienen besteht auch die Anzeigepflicht innerhalb zwei Wochen. Jeder Betrieb erhält eine Registrierungsnummer.
Quelle: www.eap.bayern.de, Infoportal Niedersächsische TSG
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