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News + Wissenswertes

Für Sie zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

201405 News1Im Spätsommer und Herbst
CYANOBAKTERIEN (BLAUALGEN)

Hunde verenden durch Blaualgen? Diese Meldung stand am 20. 08. 2014 in der Neuen Presse Hannover. Die Region prüft deshalb die Wasserqualität und auch am Hundestrand des Steinhuder Meeres stehen Warnschilder. Vor allem in nährstoffreichen Gewässern kann es bei anhaltend warmen Wetter zu einem mitunter sehr starken Wachstum von Algen und Blaualgen (Blaualgenblüten) kommen. Auch wenn der Hochsommer vorbei ist, kann es ziemliche Wärmeperioden im Spätsommer und Herbst geben. Manche Arten von Blaualgen scheiden krankmachende Stoffwechselprodukte aus, die zu allergischen oder toxisch bedingten Gesundheitsstörungen führen können. Der Kontakt erfolgt beim Menschen über die Haut oder durch orale Wasseraufnahme. Mögliche Beschwerden sind u. a. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot und Hautreizungen. Warmblüter sind gefährdet, besonders Hunde, die gerne ins Wasser gehen und z. B. beim Stöckchen apportieren Wasser schlucken oder einfach nur trinken.
Eine hohe Konzentrationen an Blaualgen ist zu erkennen an: Schlierenbildung, eingeschränkter Sichttiefe (weniger als 1 Meter) und bläulich-grünlicher Trübung des Wassers an der Badestelle.
Können Sie in einem Badegewässer ab Kniehöhe die Füße wegen der bläulich-grünlichen Trübung nicht mehr erkennen, sollten Sie unbedingt vom Baden absehen und auch keine Kleinkinder und Hunde am Spülsaum plantschen oder im Flachwasserbereich spielen lassen! Es besteht akute Lebensgefahr! Vergiftungserscheinungen bei Tieren äußern sich durch Speicheln, Übelkeit oder Taumeln. Tritt eines dieser Anzeichen auf, sollen Sie den Hund auf jeden Fall zum Tierarzt bringen. Nicht jede Blaualgenvergiftung verläuft tödlich – wird sie früh genug erkannt, kann der Hund gerettet werden.


201405 News2Netzwerk
GIFTKÖDER-ALARM IN DEUTSCHLAND

201405 News3Wurst mit Nägeln, Salami mit Nadeln, blaue Kugeln in einer Pampe, Fleischbällchen mit Gift, Semmelknödel mit Schneckenkorn oder Meldungen wie „An der Weser verteilt einer Fleisch und Würstchen mit Gift“ finden Sie auf dem Giftköder-Radar. Aufmerksame Bürger und Tierschützer aus ganz Deutschland machen sich die Mühe, geben die Fundorte ein und warnen somit viele Spaziergänger mit ihren Hunden. Auch für freilaufende Katzen können solche bösen Happen tödlich sein! Beteiligen Sie sich deshalb bitte auch am Giftköder- Radar und informieren Sie sich zum Wohle Ihrer Hunde und Katzen unter: www.giftkoeder-radar.com


201405 News4Afrikanische Schweinepest
TSIS – TIERSEUCHEN-INFORMATIONSSYSTEM DES FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUTS

Afrikanische Schweinepest Stand August 2014: In den osteuropäischen Staaten Lettland, Litauen und Polen wurden seit Jahresanfang 80 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) festgestellt. Davon entfallen 29 auf Hausschweinbestände, darunter Kleinsthaltungen, aber auch ein Bestand in Litauen mit rund 20.000 Tieren sowie 51 Fälle auf Wildschweine. In den betroffenen Regionen gelten Restriktionsmaßnahmen zur Bekämpfung gemäß EU-Reglementierung. Zuletzt meldete Lettland einen Ausbruch in einer Kleinsthaltung aus einem bestehenden Restriktionsgebiet sowie zwei auf das ASP-Virus positiv getestete Wildschweine im Distrikt Madonas, also außerhalb der bisher betroffenen Gebiete. Eine Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union kann nicht ausgeschlossen werden. Über Transportfahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, oder über Produkte aus nicht durchgegartem Fleisch (Schinken, Salami usw.) infizierter Schweine kann das Virus weiter verbreitet werden. Besonders das (illegale) Verfüttern von Speiseabfällen stellt hierbei eine Infektionsquelle dar. Die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur möglichen Einschleppung dieser Tierseuche aus Osteuropa ändert sich durch die neuen Fälle nicht. Auch Hängebauchschweine in Privathaltung sind gefährdet. Ein Ausbruch in Deutschland würde katastrophale Folgen, wie massenhaftes Keulen, nach sich ziehen. 2006 wurden in einem Stall in Borken 50.000 Schweine befallen und mussten getötet werden. Laut TSG (§ 9; ab 01. Mai 2014 § 4 TGG) ist der Tierhalter verpflichtet, den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht besteht, auch wenn lediglich ein Verdacht auf eine Tierseuche vorliegt. Weiterhin sind neben dem Tierhalter zahlreiche weitere Personen zu Anzeige verpflichtet, wenn sie Kenntnis vom (möglichen) Ausbruch erhalten. Für Tierhalter/Behandler/Tierärzte/Tierheilpraktiker gilt: Verdacht durch mögliche klinische Erscheinungen feststellen, dann Anzeige des Verdachts bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt). Diese Meldungen bilden die Grundlage der im Tierseuchen-Informationsystem enthaltenen Daten.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit, wobei die Meldung durch die elektronische Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms „TierSeuchenNachrichten (TSN)“ erfolgt.
Weitere Infos dazu unter: www.tsis.fli.bund.de


201405 News5Schutz vor Plagegeistern
TONNENWEISE HUNDEKOT

Man könnte denken, es gäbe überwiegend Blindenhunde, zählt man die Hundehaufen zusammen, denen man beim Gehen auf Straßen, Plätzen und Wegen ausweichen muss. Nur Halter von Blindenhunden sind nach dem Straßenreinigungsgesetz aus dem Jahr 1988 von der Pflicht befreit, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen. Daher wird das Dauerproblem Hundehaufen z. B. in Berlin mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet, wenn Hundehalter die Häufchen nicht entfernen. Mit speziellen Autos müssen die Straßen Berlins von Hundehäufchen befreit werden, sodass Montag bis Samstag 13 „Hundekot-Autos“ zehn Stunden täglich durch Berlin unterwegs sind, um die Straßen von Hundekot zu säubern. Dabei sammeln sich alleine in Berlin bis zu 55 Tonnen Hundekot pro Tag an! Viele Hundehalter denken, sie müssten sich nicht um die Hinterlassenschaften ihrer Hunde kümmern, weil sie dafür Hundesteuer zahlen, doch das ist falsch. Die Nichtbeseitigung von Hundkot gilt als illegale Entsorgung umweltgefährdenden Abfalls und kann mit 5 bis zu 5.000 Euro Strafe geahndet werden. Hundekot kann Bakterien, Würmer, Giardien u. v. m. enthalten und gilt damit nicht als biologisch verwertbar. Warum mit Hundekot überhaupt ein Problem besteht, ist fraglich, da die Entsorgung einfach ist. Einfach einen Kotbeutel mitnehmen oder aus dafür vorgesehenen Kästen am Straßenrand nehmen, aufsammeln und ab in die Tonne damit!


201405 News6Sicherheit
ANSCHNALLPFLICHT FÜR HUNDE IM AUTO

Formell gesehen gibt es die Anschnallpflicht im Auto für Hunde nicht. Jedoch stellt ein Hund laut Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§ 22 StVO). Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und sein akustisches Wahnehmungsvermögen nicht durch Ladung etc. beeinträchtigt werden. Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei vorliegender Gefährdung des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer mit 50 Euro und drei Punkten geahndet. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistung in Frage stellen, wenn der Schaden am Fahrzeug durch die unsachgemäße Sicherung des Hundes verursacht wurde. Ein Hund von 20 kg Gewicht wird bei einem Aufprall mit einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg. Wie der Hund im Auto zu sichern ist, hängt von der Größe und dem Temperament des Hundes ab. Am sichersten sind fest verankerte Transportboxen, die sich gut im Heck eines Kombis oder auf der Rückbank jeden Fahrzeugtyps anbringen lassen. Ein festes Metallgitter zwischen Kombi-Heck und Rücksitzbank ist ebenfalls ausreichend. Serienmäßig vorhandene Netze sind ungeeignet, während spezielle Hunde-Sicherungsgurte, die am Geschirr befestigt und im Gurtschloss eingeklinkt werden, als Sicherung ausreichend sind. Bitte den Hund nicht im Fußraum transportieren, da der Airbag hier zur Gefahr für den Hund werden kann und auch der Beifahrer nicht mehr ordnungsgemäß sitzen kann.


201405 News7Seltene Geburt
EIN HYBRID-BOCK NAMES SCHIEGE

Stehen wie im irischen Ballymore Schafe und Ziegen auf der Weide nebeneinander, kann es schon mal zu zufälligen, wenn auch seltenen Geburten von Schiegen kommen. Biologisch zählen Schafe und Ziegen zur gleichen Unterfamilie, wenn auch mit unterschiedlichem Chromosomensatz. Während Ziegen 60 Chromosomen aufweisen, haben Schafe nur 54. Dies macht Kreuzungen ausgesprochen schwierig, denn meist kommt es dabei zum Frühabort. Nicht so bei Landwirt Paddy Murphy aus Ballymore. Bei ihm ist der zufällige Schiegen-Nachwuchs Realität geworden. Schlachten will Paddy seine Schiege nicht. Sie soll in der Schafherde leben, bis sie an Altersschwäche stirbt. Fortpflanzen wird Schiege sich leider nicht, da Schiegen unfruchtbar sind.
Mehr dazu unter: www.youtube.com/watch?v=oX5XueW9610

Foto: © Kolkmeyer- Fotolia, stieberszabolcs. - Fotolia, JENS - Fotolia, yevgeniy11 - Fotolia, Monika Wisniewska - Fotolia, Oertel + Spörer Verlag, Kinzel Verlag, Steffen Verlag

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