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Haustiere im Straßenverkehr: Was ist zu beachten?

201703 Haustiere1In früheren Zeiten waren Tiere auf der Straße selbstverständlich. Pferde übernahmen den Transport von Gütern und  dienten der Fortbewegung des Menschen. Auch Rinder, die zur Bestellung der Felder notwendig waren, prägten das  ländliche Straßenbild. Kuh- und Schafherden bevölkerten den ländlichen Raum. Diese Zeiten sind lange vorbei. Nur selten begegnet uns noch der Schäfer mit seiner Herde oder der Bauer, der seine Kühe von der Weide zurück in den Stall  treibt. Lediglich der Reiter mit seinem Pferd oder die Pferdekutsche als besonderes Highlight bei einer Hochzeit bzw. als  Touristenattraktion sind noch regelmäßig zu sehen. Heute denken wir bei Tieren im Straßenverkehr eher an den Transport unserer Vierbeiner im Auto oder mit dem passenden Anhänger. Dabei ist es wichtig, über die rechtlichen Bestimmungen und Sicherheitsaspekte Bescheid zu wissen.

Die Teilnahme von Pferden  am Straßenverkehr und deren Transport

Das Pferd wird, wenn es geritten wird, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie ein Kraftfahrzeug behandelt, ebenso die Kutsche. Es muss also die Straße genutzt werden und es gelten die normalen Verkehrsregeln, sodass Pferd und Reiter wie auch die anderen Kraftfahrzeuge die rechte Straßenseite benutzen müssen. Bei Dämmerung und Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, damit andere Verkehrsteilnehmer Pferd und Reiter frühzeitig erkennen können. Kutschen dürfen nur von einem Kutscher geführt werden, der die notwendigen Kenntnisse besitzt, und die Kutsche muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Ein spezieller Führerschein wie für andere Kraftfahrzeuge ist dabei aber nicht notwendig.
Für die Beförderung von Pferden braucht man passende Transportanhänger. Auch hierfür gibt es Vorschriften: Nur wer den passenden Anhängerführerschein (Klasse E) erworben hat, darf einen solchen Transportanhänger fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Auch wenn die Spezialanhänger nicht zulassungs-, versicherungs- oder steuerpflichtig sind, müssen sie dennoch alle zwei Jahre dem TÜV vorgeführt werden (§ 29 StVZO). Für Anhänger gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die nur in Ausnahmefällen auf 100 km/h erhöht werden kann. Ist die Transportstrecke länger als 65 km und erfolgt der Transport im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, muss der Fahrer einen entsprechenden Befähigungsnachweis erbringen. Dieser wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang mit abschließender Prüfung erworben.

201703 Haustiere2Die Teilnahme von Hunden  am Straßenverkehr und deren Transport

Laut § 28 StVO sind „Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fernzuhalten“. Hunde sind also in Begleitung von Menschen generell im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings muss sichergestellt sein, dass sie auch auf die erteilten Kommandos hören. Ein Leinenzwang ist in der StVO nicht festgeschrieben, kann aber von jeder Gemeinde erlassen werden. Da ja der Hund den Verkehr nicht gefährden darf, wird der o.g. Paragraph, wenn der Hund auf die Straße läuft, wohl so ausgelegt, dass die Begleitperson eben nicht entsprechend auf das Tier einwirken konnte. Nur wer seinen Hund an der Leine führt, ist auf der sicheren Seite. Wichtig ist auch, dass der Hund nicht aus einem Auto heraus ausgeführt werden darf. Gassi führen mit dem Fahrrad ist allerdings gestattet. Ein Haustier, das im Auto transportiert wird, gilt als Ladung und muss laut StVO auch so gesichert werden. Das Bußgeld für ein ungesichertes Tier liegt bei 35 bis 75 Euro und kann sogar, falls es zum Unfall kommt, mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden. In diesem Fall erlischt auch der Versicherungsschutz und die Versicherung zahlt nicht für die Unfallfolgen.

201703 Haustiere3Der Transport des Hundes im Auto birgt sowohl für das Tier als auch für die restlichen Insassen ein großes Risiko. Bei einem Unfall verwandelt sich das ungesicherte Tier zum Wurfgeschoss. Ein Hund mit einem Gewicht von 20 kg wird bei einem Aufprall mit 50 km/h bereits mit dem 3-fachen seines Gewichtes durch das Innere des Fahrzeuges geschleudert. Um dies zu verhindern, gibt es diverse Möglichkeiten, den Hund zu sichern: Wer seinen Hund häufig transportiert und einen großen Wagen hat, wird gerne auf eine festinstallierte Transportbox zurückgreifen. Diese ist die sicherste Variante für den Transport des Hundes. Neben den festinstallierten Boxen gibt es auch transportable Ausführungen. Diese sollten zusätzlich mit einem Sicherheitsgitter abgesichert werden. Eine weitere Möglichkeit bietet ein geeigneter Gurt, der dem Hund wie ein Geschirr umgelegt und dann in das normale Gurtschloss des Wagens eingehakt wird. Dieses Anschnallsystem gibt es in verschiedenen Größen. Zu beachten ist jedoch: Es verhindert zwar die freie Bewegung des Tieres im Auto, bietet ihm aber weniger Schutz.

201703 Haustiere4Die Teilnahme von Katzen  im Straßenverkehr und deren Transport

Obwohl Freigängerkatzen in Deutschland einige Freiheiten genießen, gilt, dass bei einem Unfall, den die Katze verursacht hat, der Halter für den Schaden aufkommen muss. Üblicherweise sind Schäden, die von einer Katze verursacht werden, über die private Haftpflichtversicherung gedeckt.
Wenn der Stubentiger ganz gegen seine Vorliebe einmal im Auto mitgenommen werden muss, sei es zum Tierarzt oder in eine Katzenpension, weil der Familienurlaub ansteht, muss auch hier auf den sicheren Transport geachtet werden. Dies dient sowohl der Sicherheit des Tieres als auch dem Schutz der Mitfahrer. Hierfür bieten sich passende Transportboxen an. Ein guter Platz, um die Katze in ihrer Box sicher im Auto zu verstauen, ist der Fußraum hinter einem der Vordersitze. Da sich bei einem Aufprall das Gewicht der Katze so stark erhöht, dass die Gittertür der Box herausbrechen kann und das Tier durchs Auto geschleudert wird, sollte ein Transport auf der Rückbank vermieden werden, selbst wenn die Box mit dem Beckengurt fixiert ist. Sollte es dennoch nicht anders möglich sein, ist es wichtig, die Transportbox quer zur Fahrtrichtung zu positionieren.
Mit all diesen Vorschlägen können Sie und Ihr Haustier nun sicher und hoffentlich noch lange am Straßenverkehr teilnehmen.

REINHARD  FERSTL

 

REINHARD  FERSTL
HEILPRAKTIKER FÜR  PSYCHOTHERAPIE UND PSYCHOLOGISCHER BERATER

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