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Aktuelles

Informationen zur Petition 61871 Tierschutz

Keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere vom 28.10.2015

Leider wurde nicht alles so umgesetzt, wie wir es uns vorstellten. Jetzt müssen wir uns mit den Beschlüssen auseinandersetzen und entsprechend handeln.

 

Gemäß der neuen Regelung in § 43 TAMG dürfen apothekenpflichtige Tierarzneimittel, ebenso wie apothekenpflichtige Humanarzneimittel (vgl. § 43 AMG,) gewerbsmäßig nur von Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden. Die Ausnahmevorschrift in § 43 Abs. 4, 5 AMG, welche nun in § 44 TAMG neu geregelt ist, gestattet die Abgabe von apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln an Endverbraucher darüber hinaus nur den Tierärzten. Demnach untersagen sowohl das AMG, als auch das TAMG den Tierheilpraktikern die Abgabe von apothekenpflichtigen (Tier-)Arzneimitteln an Endverbraucher. Etwas anderes gilt wenn überhaupt nur bei Arzneimitteln die von der Apothekenpflicht freigestellt sind.  
 
Mit Rücksicht auf die neue Regelung in § 50 Abs. 2 TAMG dürfen Tierheilpraktiker Human-Arzneimittel iSd. § 2 Abs. 1 AMG zudem nur anwenden, wenn diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und wenn eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.
 
Sofern eine solche Behandlungsanweisung nicht vorliegt, dürfen Tierheilpraktiker homöopathische Arzneimittel gemäß § 50 Abs. 4 TAMG beim Tier nur anwenden, wenn die Produkte für die Anwendung bei der in der Kennzeichnung und Packungsbeilage gekennzeichneten Tierart registriert sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Tier der Gewinnung von Lebensmitteln dient.
 
Es gibt einige Hersteller, die homöopathische Serien ad. us. Vet. auf dem Markt haben, auch als Einzelmittel. Bitte bleiben Sie nach wie vor lege artis und verwenden weiterhin diese Mittel. Es soll eine Änderung in den Zulassungsverfahren der Tierarzneimittel durchgesetzt werden, dass europaweit mehr Tierarzneimittel zu erwarten wären. Auch dieser Aspekt ist in unserer Prüfung enthalten.
 
Auf unseren neuen VDT Internetseiten werden wir Sie unter «Aktuelles» im internen Bereich unter dem Mitglieder Login auf dem Laufenden halten.


Mit herzlichen Grüßen
Monika Heike Schmalstieg Thp
Präsidentin des VDT e.V.