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News & Wissenswertes

zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

EUROPÄISCHES ARZNEIMITTELGESETZ – KENNZEICHNUNGSPFLICHT
Weitreichende Änderungen ab Januar 2022

AdobeStock 257803454Medikamente und Medizinprodukte für Tiere müssen nach dem Europäischen Arzneimittegesetz ab Januar 2022 als solche gekennzeichnet sein. Viele Tierarzneimittel sind deshalb mit dem Zusatz „ad us. vet.“ versehen. Diese Abkürzung steht für „ad usum veterinarium“, kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „zum tierarzneilichen Gebrauch“. Das heißt, dass Medikamente/Medizinprodukte für die jeweilige Tierart registriert, zugelassen und geprüft sein müssen. Für Lebensmittel liefernde Tiere muss zusätzlich die Wartezeit mit angegeben sein. Ähnlich wie bei Arzneimitteln für den Menschen unterscheidet man auch bei Medikamenten für Tiere zwischen freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Produkten. Nicht jede Tierart kann alle Medikamente gleich verstoffwechseln, auch das Alter des Tieres hat Einfluss auf Auswahl und Dosierung des Arzneimittels. Bislang wurden rund 600 Präparate für Tiere gelistet. Im Mitgliederbereich des VDT finden Sie unter „Aktuelles“ Listen mit einigen Herstellern, die fortlaufend ergänzt werden. Die Industrie arbeitet ständig daran, weitere Möglichkeiten zu schaffen.


FLUTKATASTROPHE JULI 2021
Spendenaufruf

AdobeStock 58470239Zahlreiche Mitglieder des VDT, allen voran THP Daniel Shineflew, leisteten während der Flutkatastrophe aktive Hilfe vor Ort, retteten Tiere und befreiten Ställe von Geröll und Schlamm. Dafür möchten wir hier ein ganz großes DANKESCHÖN aussprechen. Die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) hat nun ein Spendenkonto eröffnet und ruft zu Geldspenden für Pferdebesitzer auf. Jeder Betrag hilft, denn für den Wiederaufbau der Ställe und Gestüte wird viel Geld benötigt. Spendenkonto der Deutschen Reiterlichen Vereinigung IBAN DE23 4126 2501 0006 2228 03 (Volksbank eG) Verwendungszweck: Flutkatastrophe Juli 2021 Der Kontoauszug wird vom Finanzamt als Spendenbeleg anerkannt. Die FN und andere Verbände richten eine Kommission ein, die die Gelder entsprechend der Bedürftigkeit verteilt. Wer direkt spenden oder helfen möchte, kann sich an die örtlichen Tierschutzvereine in den betroffenen Gebieten wenden.


THP 6 21 300 Page34 Image1HAUS- UND ZOOTIERE
Haltungsinformationen

Haustiere wollen wir bestmöglich schützen. Das betrifft Hund, Katze und Maus ebenso wie Exoten und Wildtiere. Oft wissen Besitzer zu wenig über die speziellen Bedürfnisse und Besonderheiten ihrer Tiere. Das BMEL hat deshalb gesetzlich geregelt, dass Tierhandlungen ihre Kunden schriftlich über die wesentlichen Bedürfnisse ihres neu erworbenen Tieres informieren müssen.


AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST (ASP)
Fälle in Deutschland

THP 6 21 300 Page35 Image1Die ASP ist für den Menschen ungefährlich, aber erneut sind Hausschweinbestände betroffen. In Deutschland sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. Ein erster Fall war im September 2020 bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Im Juli 2021 wurde die ASP erstmals bei Hausschweinen diagnostiziert und im November 2021 amtlich festgestellt. Genauere Informationen zu den Fällen und was Landwirte tun können, finden Sie im TSIS (Tier-Seuchen-Informations-System) und beim BMEL.


MELDEPFLICHT BEI CORONA-INFEKTIONEN
von Haustieren

Bislang besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere auf Covid-19 testen zu lassen. Sinnvoll wäre das auch nur, wenn ein Tier klinische Symptome zeigt. Antworten auf weitergehende, zum Teil noch ungeklärte Tatsachen, über Vorkommen und Ausbreitung von Corona-Infektionen bei Haustieren liefert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de). Es vermittelt einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland und neue epidemiologische Erkenntnisse. Weitreichende Untersuchungen und Informationssammlungen sollen dazu führen, Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden. Au- ßerdem ist es dem BMEL möglich, die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über bestätigte Fälle von Corona-Infektionen bei in Deutschland gehaltenen Tieren zu informieren.


HOMEOFFICE-PFLICHT
Gesetzliche Regelungen

AdobeStock 343112953Die Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice wurde nun gesetzlich im § 28b IfSG verankert. Der Artikel besagt, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten im Fall von Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten muss, dass er diese auch im Homeoffice, also in der eigenen Wohnung, ausführen kann, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit dem ihrerseits ebenfalls keine triftigen Gründe entgegenstehen. Der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung muss für die Tätigkeit im Homeoffice erweitert werden. Auch nach Ende der epidemischen Lage müssen die Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz bestehen bleiben. Alle in einem Betrieb beschäftigten Personen müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden, insbesondere dann, wenn ihre Tätigkeiten nicht im Homeoffice ausgeführt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf www.bmas.de.


MEHR TIERSCHUTZ FÜR HUNDE
Verbesserungen von Tiertransporten

AdobeStock 429949812Die Bundesministerin Julia Klöckner verkündete die Änderung der Tierschutzhundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung. So verbessert sie den Tierschutz in der Hundehaltung und -zucht und verschärft die Anforderungen für nationale Tiertransporte. Die neue Tierschutzhundeverordnung und die neue Tierschutztransportverordnung treten zum Jahreswechsel in Kraft. „Damit bringen wir den Tierschutz bei Haustieren und Nutztieren weiter voran“, so die Ministerin. Mit der Novellierung der Tierschutzhundeverordnung werden u.a. die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung verbessert, um unzureichende Zucht- und Haltungsbedingungen zu vermeiden. Das beinhaltet auch das Ausstellungsverbot von Hunden, die Qualzuchtmerkmale aufweisen.

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