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Wenn der Liebling plötzlich zubeißt

Generell gilt, dass der Tierhalter für das Verhalten seines Tieres verantwortlich ist. Beim Hund ist es der Hundehalter – er muss zu dieser Verantwortung befähigt werden.

2011-02-Liebling1Tiere werden positiv wie negativ wahrgenommen. Medienberichte und Diskussionen über Zwischenfälle mit Hunden gibt ein gutes Beispiel für die Ambivalenz unserer Beziehung zum Tier ab: Hier haben wir den treuen, ruhigen Begleiter, dort die gefährliche und bissige Kampfmaschine. Klar ist, dass der Hundehalter die Verantwortung für das Verhalten seines Vierbeiners trägt. Um die ganze Tragweite dieser Verantwortung erkennen und wahrnehmen zu können, braucht es fundiertes Wissen. In der Schweiz hat der Gesetzgeber deshalb eine obligatorische Ausbildung für jeden Hundehalter eingeführt.

Hunde beißen jährlich 9.500 Mal zu

Zwischen- und Unfälle mit Haustieren, bei denen Menschen betroffen sind, gibt es, seit die Tiere in unserer Obhut leben. Die meisten Unfälle sind Beißunfälle. Nach den Zecken rangieren die Hunde an zweiter Stelle auf der Liste mit den Übeltätern.

Jedes Jahr werden den Schweizer Unfallversicherern rund 5.400 Unfälle gemeldet, die durch einen Hund verursacht wurden und so stark waren, dass ein Arztbesuch nötig wurde. Rechnet man die Zwischenund Unfälle mit Hunden auf die Gesamtbevölkerung hoch, so verdoppelt sich die Zahl auf rund 9.500 Hundebissunfälle pro Jahr. Dieser Wert steht im Widerspruch zum Meldeverhalten der Ärzte, die jährlich nur 2.678 Fälle den Behörden vorschriftsgemäß zur Kenntnis bringen. Tierärzte erklären diese (zu) geringe Zahl damit, dass vielfach der Tierhalter oder das betroffene Familienmitglied oder der gebissene Nachbar keine Meldung wünschen, weil sie sich vor Sanktionen und behördlichen Administrationsverfahren fürchten. Die Werte dürften in Deutschland etwa im gleichen Verhältnis stehen, wie eine Versicherungsgesellschaft auf Anfrage mutmaßt. Bei den Verletzungen durch Hundebisse handelt es sich fast ausschliesslich um offene Wunden. In 90 Prozent der Fälle sind die Beine und Arme und in sechs Prozent der Fälle Kopf, Gesicht und Hals betroffen. Bei den übrigen Unfällen mit Hunden kommt es in gut der Hälfte der Fälle zu Verletzungen wie Zerrungen, Prellungen und Quetschungen und Frakturen – Verletzungsfolgen also, wenn der Hundehalter sein Tier nicht kontrollieren kann. Bei diesen übrigen Unfällen sind vor allem Frauen betroffen, während Hunde mit Vorliebe Männer zu beißen scheinen.

Eigeninteresse der Hundehalter

Die Unfallversicherer fordern, dass aus präventiver Sicht von den Hundehaltern erwartet werden dürfe, dass sie körperlich in der Lage sind, ihre Hunde kontrollieren und halten zu können. Denn Hundehalter hätten eigentlich ein Eigeninteresse, Hunde nur in einer Größe anzuschaffen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrer eigenen Körperkraft stehen. Dieser Forderung liegt die Kenntnis zu Grunde, dass nicht alle Hunde die gleichen Ansprüche an ihre Haltung und damit an die Fähigkeiten des Hundehalters stellen.

Prävention durch Sachkundenachweis

Seit dem 1. September 2010 müssen in der Schweiz alle Hundehalter einen Sachkundenachweis aufgrund eines Hundehalterkurses erwerben. Alle, die seit 2008 einen Hund angeschafft hatten, mussten in der Übergangsphase den Hundehalterkurs besuchen. War es der erste Hund, müssen die Hundehalter über den vierstündigen Theoriekurs hinaus mit ihrem Liebling den obligatorischen praktischen Kurs besuchen. Seit dem 1. September 2010 gilt nun das Obligatorium für jeden Hundehalter. Unerheblich sind Alter, Rasse und Größe des Tieres.


Für eine unfallfreie Beziehung zwischen Kind und Tier

2011-02-Liebling2In vielen Tierunfällen sind Kinder beteiligt und betroffen. Die Beziehung zwischen Tier und Kind ist kein Glückspiel, sondern muss von beiden erlernt werden. Die Eltern tragen hier eine große Vorbildfunktion. Kinder können nur davon profitieren, wenn sie mit einem Heimtier aufwachsen. Der psychologische und erzieherische Wert ist längst unbestritten und prägt sein späteres Sozialverhalten und den Umgang mit anderen Wesen und mit der Natur ebenso wie die Beziehungsfähigkeit.

Voraussetzung ist, dass die Tierbeziehung harmonisch und für das Tier artgerecht ist. Die kindliche Unbefangenheit muss ihre Grenzen in gewissen Verhaltensregeln gegenüber dem Tier finden. Beide haben verschiedene Bedürfnisse und ureigene Verhaltensregeln, weshalb in jedem Fall die Vorbildfunktion und Anleitung der Eltern gefragt ist.

Nicht alle Heimtiere haben eine gleich hohe Schmerz- und Reizschwelle. Kinder begegnen den Tieren – ob Hund, Katze, Kaninchen oder Meerschweinchen – sehr vertrauensvoll und direkt. Verspieltes Knuddeln, ständiges Herzen, Erkunden mit forschenden Fingerchen oder gar mit dem Mund, Spielen und Streicheln in jeder Art und Intensität können einzelne Tiere überfordern, vor allem, wenn sie solchen Umgang nicht vom Welpenalter her kennen. Bewegen sich Kinder ruckartig oder tollpatschig, laufen Katzen und Hunde schon mal weg, Nager fliehen in ihr Versteck. Andere zeigen die Krallen, knurren oder setzen sich mit Kratzen oder Zuschnappen zur Wehr.

Die Domestikation der Tiere hat das Tier sicherlich umgeformt, und durch gezielte Zucht sind sie äusserlich so verändert worden, dass sie "besser" zu uns passen. Die Urinstinkte aber haben Zeit und Zuchtmassnahmen überlebt. Sie schlummern immer noch in jedem Tier und können je nach Reizung zum Vorschein treten. Daraus lassen sich einige Grundregeln ableiten, die jedes Kind unbedingt im Umgang mit Tieren zu beachten hat. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eigene, im gleichen Haushalt lebende Tiere handelt oder um fremde Tiere, denen das Kind ausserhalb des Haushalts begegnet:

  Begegnung mit fremden Tieren Begegnung mit eigenen Tieren
1. Regel Kinder nie unbeaufsichtigt zu fremden Tieren lassen! Kinder beim Umgang mit Tieren anweisen und beaufsichtigen.
2. Regel Das Tier niemals ohne Erlaubnis des Eigentümers anfassen ! Das Tier immer mit Rücksicht, Vorsicht und Respekt anfassen!
3. Regel Das Tier niemals beim Fressen stören! Fressnapf und Futter sind für Kinder ein absolutes Tabu!
4. Regel Das Tier nie körperlich bedrängen! Gar zu gut gemeintes Herzen und Liebkosen kann dem Tier unangenehm sein. Lernen, die Grenzen zu kennen!
5. Regel Hektische und Bewegungen, die gegen das Tier gerichtet sind, vermeiden! Das Tier muss die eigene Körpersprache der Kinder lernen können – dann kommt es zu keinen Missverständnissen!

Text: Dr. Christian Ruetz